Beratung in Fragen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht bieten die Möglichkeit, den eigenen Willen und die eigenen Wünsche bzgl. medizinisch-pflegerischer Behandlungen, Aufenthalt, finanzieller Angelegenheiten etc. für den Fall vorab schriftlich festzuhalten, in dem eine Person selbst nicht mehr in bestimmte Maßnahmen einwilligen bzw. entsprechende Entscheidungen treffen kann (Beispiele: fortgeschrittene Demenz, Koma/ Wachkoma nach Unfall/ Schlaganfall, operative Eingriffe und lebenserhaltende Maßnahmen in Notfallsituationen etc.).
In Deutschland ist mit dem sog. „Patientenverfügungsgesetz“ vom 1. September 2009, einer Änderung des §1901 im Rahmen des Betreuungsrechtes, die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gesetzlich verankert und damit dem Selbstbestimmungsrecht von Patienten eine noch stärkere Bedeutung beigemessen worden. Neu ist im Unterschied zur vorherigen Rechtsprechung, dass für die Verbindlichkeit der Patientenverfügung die schriftliche Form (bei Möglichkeit des formlosen Widerrufs) als maßgeblich gilt und die Verfügung unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung anzuwenden ist.

Da es aus der Sicht des Einzelnen häufig schwierig ist, sich über die Möglichkeiten von Verfügungen und Vollmachten in Fällen von schwerer Krankheit, Alter und Sterben zu informieren, bietet Bonn Lighthouse eine kostenfreie Beratung für Einzelpersonen oder Gruppen zu entsprechenden Themen an.

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Christiane Ohl, Geschäftsführerin, erreichbar unter 0228/631304 oder unter ohl@bonn-litghouse.de.

In unseren Beratungen arbeiten wir mit folgenden Dokumenten und Erläuterungen, da sie weltanschaulich neutral gehalten sind und die formalen Voraussetzungen für eine rechtskräftige Abfassung bieten:

Patientenverfügung, hrsg. v. Bundesministerium der Justiz, erhältlich unter: Patientenverfügung_BMJ

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, hrsg. v. Bundesministerium der Justiz, erhältlich unter: Betreuungsrecht_BMJ

Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, hrsg. vom Bayrischen Staatsministerium der Justiz, erhältlich unter: Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter

Darüber hinaus arbeiten wir mit der „Patientenverfügung in einfacher Sprache – Zukunftsplanung zum Lebensende: was ich will“.
Diese Patientenverfügung, die von Bonn Lighthouse in Zusammenarbeit mit den Heilpädagogischen Heimen Bonn-Vilich des LV-Rheinland entwickelt wurde, ist speziell für Menschen mit geistiger Behinderung ausgearbeitet.


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