Bonn Lighthouse – Verein für Hospizarbeit
ÜBER UNS

Unser Leitbild

Bonn Lighthouse – Verein für Hospizarbeit e.V. ist gemeinnützig und unabhängig. Als Teil der Hospizbewegung setzen wir uns in der Region Bonn für die Belange chronisch kranker, sterbender Menschen ein. Unser Ziel ist eine Gemeinschaft, in der Krankheit, Sterben und Tod als Teil des Lebens verstanden werden.

Unser Leitbild orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

Respekt und Wertschätzung

Wir achten die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Frei von jeglicher Bewertung respektieren wir vielfältige Lebensstile und integrieren insbesondere Menschen, die soziale Ausgrenzung erfahren.

Toleranz und Offenheit

Nach dem Grundsatz gegenseitiger Toleranz spielen Herkunft, Nationalität, Kultur, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder Einkommen des Einzelnen keine Rolle.

Ein Schwerpunkt unserer Hospizarbeit ist die Begleitung von Menschen in besonderen Lebenssituationen, wie z. B. Menschen, die an AIDS erkrankt sind und Menschen mit geistiger Behinderung, denen wir die Teilhabe am Leben ermöglichen wollen.

Ganzheitlich und individuell

Wir beraten, begleiten und betreuen Sterbende und ihre Angehörige. Dabei stehen für uns die körperlichen, intellektuellen, seelischen, spirituellen und sozialen Bedürfnisse des Menschen im Vordergrund.

Uns ist es wichtig, die individuellen Möglichkeiten der Menschen, die wir begleiten, zu entdecken und zu fördern und den Betroffenen zu mehr Lebensqualität zu verhelfen.

Selbstbestimmt und selbstverantwortlich

Zur Achtung der Würde des Menschen gehört die Achtung seines Anspruchs auf Eigenbestimmung bis zu seinem Lebensende. Das schließt den Wunsch nach einer intensiven Schmerztherapie, das Recht, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen sowie körperfunktionserhaltende Maschinen abschalten zu lassen, mit ein. Aktive Sterbehilfe als institutionelles Angebot lehnt Bonn Lighthouse ab. Wir respektieren jedoch die freie Entscheidung, dem eigenen Leben und Leiden ein Ende zu setzen.

Transparenz und Vernetzung

Unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden kontinuierlich fort- und weitergebildet. Sie werden in der Praxis professionell begleitet und durch Supervision unterstützt. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach gründlicher Vorbereitung verantwortungsvoll gemäß ihrer individuellen Fähigkeiten eingesetzt. Durch Dokumentation der Einsätze sorgen wir für größtmögliche Transparenz der Arbeit.

Darüber hinaus kooperieren wir mit anderen Institutionen und pflegen eine intensive Netzwerkarbeit.

Jeder kann sich umfassend über die Arbeit von Bonn Lighthouse informieren. Wir fördern den konstruktiven Dialog mit unseren Mitgliedern und bieten ihnen die Möglichkeit, sich einzubringen

Bonn Lighthouse spricht über die individuelle Hilfe hinaus die Belange chronisch kranker, sterbender Menschen an, klärt über Krankheit, Trauer und Tod auf und trägt diese Themen gezielt in die Öffentlichkeit.

Unser Leitsatz: JA ZUM LEBEN

Satzung des Vereins Bonn Lighthouse e.V. – Verein für Hospizarbeit
Neufassung vom 17. Juni 1992 in der geänderten Fassung vom 20.03.2013

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Bonn Lighthouse – Verein für Hospizarbeit e.V.“. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Bonn.

(3) Der Verein ist überkonfessionell und politisch unabhängig.

(4) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Aufgaben und Zweck

(1) Der Verein orientiert sich an den Ideen der ambulanten und stationären Hospizbewegung und ihren humanen, nicht auf Sterbehilfe, sondern auf Kranken- und Sterbebegleitung gerichteten Zielen. Dies bedeutet insbesondere die umfassende Betreuung von unheilbar Kranken und Sterbenden entsprechend ihren körperlichen, geistigen, seelischen, spirituellen und sozialen Bedürfnissen. Alle Maßnahmen berücksichtigen die Würde des Betroffenen und sein Recht auf Selbstbestimmung. Die Betreuung schließt Angehörige, Lebenspartnerinnen und -partner, nahestehende Personen einschließlich Trauernde mit ein.

(2) Aufgabe des Vereins ist es, Hospizarbeit zu leisten. Darin einbezogen ist die Betreuung noch weitgehend selbständig lebender Menschen mit unheilbaren Erkrankungen. Insbesondere soll der Verein zu seiner Zweckerfüllung ein Betreutes Wohnen anbieten.

(3) Der Verein hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und die Fortbildung im Bereich der Hospizarbeit und des Betreuten Wohnens in Bonn zu fördern. Dies geschieht auch durch Öffentlichkeitsarbeit und Unterrichtung der zuständigen Behörden sowie anderer für die Pflege und Versorgung kranker Menschen zuständiger Einrichtungen und Personen.

(4) Der Verein darf selbst Investitionen tätigen und gemeinnützige bzw. mildtätige Gesellschaften gründen. Er darf sich an entsprechenden Projekten und Gesellschaften Dritter unter Einsatz eigener Mittel beteiligen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Steuerrechts und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

(3) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Entschädigungsregelungen für besonderen Aufwand der Vorstandsmitglieder bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede juristische und natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen; ein Recht auf Mitgliedschaft besteht nicht.

(2) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung des Vereins. Der Austritt eines Mitgliedes aus dem Verein wird zum Ende des bei Zugang der schriftlichen Austrittserklärung beim Vorstand laufenden Geschäftsjahres wirksam.

(3) Der Vorstand kann ein Mitglied, das den Verein geschädigt, gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat oder trotz zweimaliger Mahnung mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand ist, durch einen Beschluss, der der Zustimmung von 2/3 seiner Mitglieder bedarf, aus dem Verein ausschließen. Ein Widerspruch gegen diese Entscheidung ist zulässig; hierüber entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Der Ausschluss wird mit Zugang der schriftlichen Erklärung des Vorstandes oder der Entscheidung der Mitgliederversammlung bei dem Mitglied wirksam; eine Rückzahlung bereits für die Zukunft geleisteter Beiträge findet nicht statt.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, die von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden.

(2) Über Beitragsermäßigungen, Stundung und Beitragsbefreiungen entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
– die Mitgliederversammlung,
– der Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Angabe einer Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Postaufgabe der Einladung folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte von dem Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebenen Anschrift gerichtet ist. Die vom Vorstand vorgelegte Tagesordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert oder ergänzt werden. Darüber hinaus ist eine Mitgliederversammlung auf schriftlichen Antrag von wenigstens einem Drittel der Mitglieder einzuberufen.

(2) Die Mitgliederversammlung beschließt über:
a) die Wahl und Abberufung des Vorstandes;
b) die Wahl von mindestens zwei Rechnungsprüfern und zwei Stellvertretern;
c) die Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüfer und des Vorstandes;
d) die Entlastung des Vorstandes;
e) die Verabschiedung des Haushaltsplanes und von Arbeitsprogrammen;
f) Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins;
g) die Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages;
h) Anträge der Mitglieder und des Vorstandes;
i) den Widerspruch eines Mitgliedes gegen seinen Vereinsausschluss.

(3) Anträge gem. Abs. 2) lit. f) können nur verabschiedet werden, wenn ihr Wortlaut mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt worden ist.

(4) Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen, wenn nicht die Satzung etwas anderes bestimmt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Jedes Mitglied besitzt eine Stimme; diese kann nur persönlich abgegeben werden. Bei juristischen Personen steht die Stimme dem gesetzlichen Vertreter der juristischen Person oder einem von diesem mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten zu.

Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, es sei denn die Mehrheit der Erschienenen entscheidet über eine andere Art. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf eine bestimmte Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, es sei denn, die Satzung trifft eine andere Bestimmung.

(5) Der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung ein anderes Vorstandsmitglied, leitet die Mitgliederversammlung.

(6) Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Verfasser und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

§ 8 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens 7 Mitgliedern. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden; er kann einen Kassierer und einen Schriftführer wählen. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Er ist beschlussfähig, wenn 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind. Er kann im schriftlichen Verfahren, per Telefax oder E-Mail beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder sich an dieser Art der Abstimmung beteiligen und dem Beschlussvorschlag zustimmen.

(2) Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

(3) Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.

(4) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so sind die verbleibenden Vorstandsmitglieder berechtigt, für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen ein neues Vorstandsmitglied zu berufen.

(5) Dem Vorstand obliegt die Erledigung aller Angelegenheiten des Vereins und die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, soweit dies nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan übertragen worden ist.

Der Vorstand kann die Erledigung der laufenden Tätigkeiten einem Geschäftsführer / einer Geschäftsführerin übertragen, der/die nicht Vorstandsmitglied sein muss. Der/Die Geschäftsführer/on unterliegt der Weisung und der Aufsicht des Vorstandes.

Der Vorstand kann einen Beirat für den Verein einrichten. Der Beirat hat ausschließlich beratende Funktion für den Vorstand. Die Mitglieder des Beirates werden durch den Vorstand berufen und abberufen.

(6) Vorstandssitzungen sind nichtöffentlich; der Vorstand kann Berater oder den Beirat hinzuziehen. Über den Verlauf der Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen.

§ 9 Rechnungsprüfer

Die Rechnungsprüfer haben – unbeschadet des Rechts und der Pflicht zu unvermuteten Prüfungen – jährlich die Einnahmen und Ausgaben sowie die Kassenführung zu prüfen, das Ergebnis ihrer Prüfung zu protokollieren und dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Im Übrigen prüfen sie den Jahresabschluss und berichten der Mitgliederversammlung über das Ergebnis.

§ 10 Auflösung des Vereins

(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an den Hospiz- und Palliativverband NRW e.V., der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung zu verwenden hat.

(2) Der Beschluss der Mitgliederversammlung über die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen, gültigen Stimmen.

(3) Wird die nach Abs. 2) erforderliche Mehrheit nicht erreicht, so hat der Vorstand eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen, die mit einfacher Mehrheit beschließen kann. Hierauf ist in der Einladung zu der zweiten Sitzung hinzuweisen.

(4) Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die bisherigen Vorstandsmitglieder Liquidatoren.

(5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus anderen Gründen aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

§ 11 Satzungs- und Zweckänderung

(1) Zur Änderung und Ergänzung der Satzung bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen, gültigen Stimmen.

(2) Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit der Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder kann nur innerhalb eines Monats seit dem Tage des Beschlusses der Mitgliederversammlung gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

(3) § 10 Abs. 3) gilt entsprechend.

§ 12 Schlussbestimmung

Der Vorstand wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen dieser Satzung und zukünftiger Beschlüsse über Satzungsänderungen vorzunehmen, soweit dies vom Registergericht bzw. Finanzamt für erforderlich gehalten wird.

 

Vereinsgeschichte:
Bonn Lighthouse von Anfang an

1992

Engagierte Bonner Bürgerinnen und Bürger gründen am 17. Juni den Verein „Bonn Lighthouse – Verein für ambulante und stationäre Hospizarbeit e.V.“. Die Schirmherrschaft übernimmt Dr. Norbert Blüm. Bonn Lighthouse wird Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz NRW (LAG Hospiz NRW [heute Hospiz- und Palliativverband NRW]).

1993

Bonn Lighthouse zieht in das Gebäude der „Pauke“ in der Endenicher Str. 12. Eine Telefonberatung wird eingerichtet. Der Verein wird kooperierendes Mitglied im DRK Kreisverband Bonn. Pfarrerin Ulrike Veermann arbeitet im Vorstand mit (und wird später Vorstandsvorsitzende). Da ein stationäres Hospiz für den Verein nicht finanzierbar erscheint, wird die Einrichtung eines „Betreuten Wohnens“ geplant.

1994

Der erste Befähigungskurses für ehrenamtliche Hospizhelfer wird abgeschlossen. Das „Betreute Wohnen“ wird als Modellprojekt „zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger in der BRD“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales anerkannt. Das Apartementgebäude in der Bornheimer Str. 90a wird für das Wohnprojekt angemietet. Die Geschäftsstelle zieht in die Bornheimer Str. 90. Jürgen Goldmann wird als hauptamtlicher Mitarbeiter eingestellt.

1995

Bereits im April und im Juni beziehen die ersten Bewohner ihre Apartments. Am 15. September wird das Wohnprojekt in der Bornheimer Str. 90 durch Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann offiziell eröffnet.

1996

Bonn Lighthouse erhält am 12. März den Preis für „Bürgerschaftliche Selbsthilfe der Stadt Bonn“. Die „Bonner Tafel“ beginnt ihre Lieferungen an Bonn Lighthouse. Irmgard Wester (2011 verstorben) erhält im Dezember den Tenten-Preis für ihr hospizliches Engagement.

1997

Christiane Ohl übernimmt hauptamtlich die Geschäftsführung des Vereins. Mit ihr sind es nun drei Mitarbeiter, die fest für den Verein arbeiten. Der DPWV (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband) wird Dachverband des Vereins. Die Sozialstation „Humanitus“ wird Kooperationspartner für die Pflege im Wohnprojekt.

1998

Das Angebot des Vereins wird um die Patienten- und Angehörigenbegleitung auf „Station Wunderlich“ an der Bonner Uniklinik erweitert. Ein- bis zweimal in der Woche besuchen Ehrenamtliche die Station.

1999

Für unsere an fortgeschrittener Multipler Sklerose erkrankten Bewohnerin geht ein Traum in Erfüllung: Im August reist sie nach Berlin.

2000

Das Wohnprojekt feiert im April sein fünfjähriges Bestehen.

2001

Unter Mitarbeit von Bonn Lighthouse e.V. wird das „Hospizforum Bonn/Rhein-Sieg“ zur Förderung neuer Hospizinitiativen, Weiterentwicklung von Qualitätsstandards und Qualitätssicherung gegründet.

2002

Mit einer offiziellen Feierstunde mit Prominenz aus Kultur und Politik wird im Juni das zehnjährige Vereinsbestehen begangen. Neben der Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann sprechen Dr. Norbert Blüm und Prof. Tilman Sauerbruch ein Grußwort.

2003

Das Begleitungs- und Betreuungsangebot von Bonn Lighthouse wird durch den ambulanten Hospizdienst unter der Koordination von Jürgen Goldmann erweitert.

2004

Unser erster Bewohner verstirbt, 9 Jahre und 5 Monate nach seinem Einzug. Keinen anderen Menschen durften wir solange begleiten – und dies wird wohl auch in Zukunft so bleiben. Im Sommer ermöglicht das Maritim-Hotel Schmallenberg 15 Bewohnern und BegleiterInnen einen Kurzurlaub im Sauerland.

2005

Das Wohnprojekt feiert sein zehnjähriges Bestehen. Über das ganze Jahr finden diverse kulturelle Benefizveranstaltungen statt. Höhepunkt ist im Februar eine Kunstauktion im Kunstmuseum Bonn unter der Leitung von Direktor Prof. Dr. Dieter Ronte, die von Konrad Beikircher moderiert wird.

2007

Das Heilpädagogische Heim in Vilich-Müldorf (LVR-Trägerschaft) wird Kooperationspartner von Bonn Lighthouse. Die Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung wird damit zum neuen Arbeitsfeld für den ambulanten Hospizdienst. Bonn Lighthouse hat seit Mitte des Jahres einen Beirat, Mitglieder sind: Bettina Hucko, Konrad Beikircher, Dr. Hans Daniels, Prof. Dr. Jochen Dieckmann, Prof. Dr. Paul Kirchhoff und Prof. Dr. Dieter Ronte.

2008

Unter der Regie von Frank Spiekermann entsteht der Film „Sieben Fragen an Bonn Lighthouse“ mit Konrad Beikircher, der Einblicke in die Begleitungsarbeit sowie die Möglichkeiten ehrenamtlicher Mitarbeit gibt.

2009

Die von Bonn Lighthouse in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Heilpädagogischen Heims in Vilich-Müldorf entwickelte „Patientenverfügung in einfacher Sprache“ für Menschen mit geistiger Behinderung erscheint. Die erste Taufe: Carmen, die Enkelin einer Bewohnerin, wird im Lighthouse getauft.

2010

Das Betreute Wohnen feiert sein 15-jähriges Bestehen. In der Lutherkirche findet eine feierliche Jubiläumsveranstaltung mit zahlreichen Beiträgen von Jazz über Irish-Folk bis Klassik statt. Die Station Wunderlich der Universitätskliniken, die von uns seit 1998 betreut wurde, wird geschlossen, und Bonn Lighthouse „zieht um“ in das neue Bettenhaus in Station Paul Ehrlich.

2011

Im Februar beginnt der 15. Befähigungskurs für ehrenamtliche Mitarbeiter. Die erste Lesung einer geplanten Lesereihe „Lighthouse liest“ wird in Zusammenarbeit mit der Bonner Zentralbibliothek, in der veranstaltet. Gast ist Dörte Schipper. Im Betreuten Wohnen wird die erste Hochzeit gefeiert.

2012

Am 17. Juni besteht Bonn Lighthouse 20 Jahre. Seit 1995 (Gründung Wohnprojekt) wurden im Wohnprojekt 78 Menschen mit einem Durchschnittsalter von 49 Jahren begleitet. Unser ambulanter Hospizdienst hat seit 2003 zudem rund 60 Menschen begleitet, 71 Personen nahmen das Angebot der Trauerbegleitung wahr. In den vergangenen 20 Jahren wurde der Verein in der Begleitungsarbeit von über 150 Ehrenamtlichen unterstützt.

vLighthouse liest findet wieder statt, diesmal mit Florentine Degen: „Ich könnte das nicht“

2013

Bonn Lighthouse bekommt stellvertretend für seine herausragenden ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Tenten-Preis. Wir ändern unseren Namen und sind zukünftig ein ambulanter Hospizverein.

Lighthouse liest mit Dada Peng. Wir starten eine enge Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe und dem Ingeborg-Thomae-Haus (IHT).

2014

Seit Januar 2014 wird die „Patientenverfügung in einfacher Sprache“ von Bonn Lighthouse e.V. verantwortet und sehr erfolgreich vertrieben. Wir geben die ersten beiden Ausgaben des Magazins „Lichtpunkt“ heraus. Schwerpunkt-Themen: Sterbebegleitung von geistig Behinderten, ehrenamtliche Arbeit bei Bonn Lighthouse. Wir betreuen jetzt Patienten der im November 2014 eröffneten Palliativstation der Uniklinik Bonn.

Lighthouse liest mit Mike Powelz.

2015

Im April vor 20 Jahren zogen die ersten Bewohner in unser „Betreutes Wohnen“ ein – 2015 feiern wir Jubiläum. Das bundesweite Interesse an unserer Patientenverfügung bringt viel Aufmerksamkeit, aber auch Arbeit mit sich. Eine komplett überarbeitete Auflage erscheint.

Christiane Ohl und Jürgen Goldmann beginnen damit, Fortbildungen zum Thema Sterbebegleitung für Heimleiter/-innen und Mitarbeitende von Heimen des LVR durchzuführen. Außerdem liest Juliane Uhl aus ihrem Buch „Drei Liter Tod“ im Literarischen Salon im Haus der Bildung.

 

Unsere Vorstandsmitglieder

Ulrike Veermann, Jahrg. 1961

Ulrike Veermann ist seit 1994 Pfarrerin in der Lutherkirchengemeinde Bonn und seit 1997 Mitglied des Vorstandes. Die Arbeit von Bonn Lighthouse hat sie seit der Gründung mit Interesse verfolgt. “Ich möchte mich im Vorstand engagieren, weil ich die Bemühung unterstützen möchte, in Bonn einen Lebensraum zu schaffen für Menschen, die an einem Punkt in ihrem Leben angekommen sind, an dem sie Begleitung brauchen, die über das freundschaftliche Gespräch hinausgeht und gemeinsam versucht auf ganz konkrete Fragen des Augenblicks aber auch auf letzte Fragen Antwort zu finden”.

Anke Schmidt, Jahrg. 1966

Sie ist derzeit als Lehrerin an der Abendrealschule Bonn beschäftigt. Vorher hat sie im Rahmen deutscher Kulturförderung in Russland und im Stiftungswesen gearbeitet und war in Süddeutschland zu Hause. Bonn kennt sie allerdings vom Studium her, so dass sie mit der Arbeit an der Schule quasi wieder nach Hause gekommen ist. Menschen zu unterstützen, ihren eigenen Weg zu gehen, sieht sie als wichtige Aufgabe an. In Schule und Ausbildung ist das für unsere Gesellschaft selbstverständlich. Sie würde es freuen, wenn es einmal ebenso selbstverständlich würde, Menschen auch dann den passenden Rahmen zu geben, ihren eigenen Weg (weiter-) zu gehen, wenn sie nicht mehr am Start stehen. Denn all diese verschiedenen Wege machen das Leben reicher – auch für Anke. Deshalb freut sie sich, bei Bonn Lighthouse mitwirken zu dürfen.

Christine Helbing, Jahrg. 1960

Christine Helbing kam mit ihren Töchtern erst Mitte der Neunziger Jahre nach Bonn. Heute lebt sie mit ihrem Mann hier und ist bei der Deutschen Telekom tätig. Sie absolvierte den Befähigungskurs für Ehrenamtler in Bonn Lighthouse im Jahr 2007/2008. Die überkonfessionelle Ausrichtung des Vereins war und ist ein wichtiger Punkt für sie, sich gerade hier für chronisch kranke Menschen zu engagieren. „Ich finde es wichtig, dass sich gesunde Menschen nicht nur um sich und ihre eigenen Angehörigen kümmern, sondern das man auch andere außerhalb der eigenen Familie stehende Meschen sieht und diese in schwierigen Lebenslagen versucht zu unterstützen. Und dieses Anliegen sehe ich gerade in Bonn Lighthouse verwirklicht.“

Jutta Frings, Jahrg. 1963

Jutta Frings ist Dipl.-Designerin und arbeitet in der Bundeskunsthalle im Bereich Unternehmenskommunikation. Seit 2008 ist sie ehrenamtlich für Bonn Lighthouse tätig, zuerst als Sonntags-Köchin und auf der Station Wunderlich in der Uniklinik, dann im Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit und nun im Vorstand. „Bei Bonn Lighthouse sind es die Menschen, die die Arbeit großartig machen – die Bewohner und Patienten, aber auch die Mitarbeiter, Ehrenamtler und Unterstützer, die völlig unterschiedlich sind und denken, aber sich alle darin einig sind, das Bonn Lighthouse etwas sehr Besonderes ist.“

Frank Spiekermann, Jahrg. 1961

Frank Spiekermann ist Theaterregisseur und gelernter Buchhändler. Zurzeit arbeitet er am Geschwister Scholl Gymnasium in Pulheim. Seit 1993 engagiert er sich in verschiedenen Funktionen bei Bonn Lighthouse, meistens im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Ein wichtiges Ziel ist für ihn der vollkommen selbstbestimmt Umgang mit dem eigenen Tod, mit all seinen Facetten. „Gerade der Befähigungskurs hat mir sehr viel Handwerkszeug für das eigene Leben und das persönliche Umfeld gegeben. Als später meine Eltern starben, war ich bestmöglich vorbereitet, sie friedlich in ihrem Sinne in den Tod zu begleiten.“

 

Unsere hauptamtlichen Mitarbeiter

Dr. Christiane Ohl

Jahrg. 1963; Dipl. Biologin, seit Dezember 1994 in der Verwaltung des Vereins tätig, seit Februar 1997 Geschäftsführerin Weiterbildungen in Vereins- und Verbandsmanagement und Palliativ Care für psychosoziale Berufsgruppen.

Jürgen Goldmann

Jahrg. 1961; Dipl. Sozialpädagoge, seit 1994 in verschiedenen Bereichen bei Bonn Lighthouse tätig, seit Juli 2000 stellvertretende Geschäftsführung und Koordination der ehrenamtlichen Arbeit, 2003 Übernahme der Koordination des Ambulanten Hospizdienstes. Ausbildung in Sterbe- und Trauerbegleitung, Weiterbildung in Palliativ Care.

Renate Kraemer

Jahrg. 1959; Dipl. Sozialpädagogin, Theaterpädagogin, Kommunikationstrainerin und amtliche Betreuerin, seit April 2001 im Bereich psychosoziale Beratung, Begleitung und Betreuung im Wohnprojekt beschäftigt.

Anne Wintersberg

Jahrg. 1990; Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin B.A., Ausbildung in Trauerbegleitung (TID); seit April 2012 in der psychosozialen Begleitung, Beratung und Betreuung im Wohnprojekt tätig.

Sabine Schulze

Jahrg. 1963; Dipl. Betriebswirtin, seit März 2013 freiberufliche Mitarbeiterin im Bereich Verwaltung und Presse-/Öffentlichkeitsarbeit. Ansprechpartnerin für Bestellungen der Patientenverfügung in leichter Sprache.

Elke Hoff

Jahrg. 1962; Dipl. Pädagogin, seit Februar 2018 in der psychosozialen Begleitung, Beratung und Betreuung im Wohnprojekt tätig.

Bernhard Sexauer

Jahrg. 1971; Dipl.-Sozialpädagoge, seit März 2018 in der psychosozialen Begleitung, Beratung und Betreuung im Wohnprojekt tätig.